So machen Sie eine Website 508-konform

Autor: Gregory Harris
Erstelldatum: 7 Lang L: none (month-011) 2021
Aktualisierungsdatum: 9 Kann 2024
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Inhalt

Andere Abschnitte

Das Bundesrehabilitationsgesetz schreibt vor, dass alle von der Bundesregierung beschafften Websites und sonstigen Informationstechnologien für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Behinderungen zugänglich sein müssen. Abschnitt 508 enthält technische Kriterien und Mindeststandards, die für Websites der Bundesregierung sowie für Auftragnehmer erforderlich sind, die Mitarbeitern oder Abteilungen der Bundesregierung Websites oder Software zur Verfügung stellen. Die Websites werden von jeder Abteilung regelmäßig überprüft, um die Einhaltung zu überprüfen. Wenn Sie eine Website für die Bundesregierung entwerfen oder einfach möchten, dass Ihre eigene Website für Menschen mit Behinderungen zugänglicher ist, können Sie die Standards von Abschnitt 508 als Leitfaden verwenden.

Schritte

Methode 1 von 3: Erfüllung der Standards von Abschnitt 508 für Textelemente


  1. Verwenden Sie Farbe effektiv. Verwenden Sie eine andere Methode als Farbe, um wichtige Informationen zu übermitteln, damit Ihre Website kompatibel und für farbenblinde Benutzer zugänglich bleibt.
    • Sie können beispielsweise Blau verwenden, um anzugeben, dass Wörter in schwarzem Text Links zu anderen Seiten sind. Um Ihre Website 508-konform zu machen, müssen Sie jedoch auch etwas anderes als Farbe verwenden, um anzuzeigen, dass es sich bei diesen Wörtern um Links handelt, z. B. um das Wort zu unterstreichen.
    • Darüber hinaus muss jede Farbe einen ausreichenden Kontrast aufweisen und alle Informationen müssen sowohl mit als auch ohne Farbe übermittelt werden.

  2. Stellen Sie sicher, dass der gesamte Text lesbar ist. Wenn Sie Stylesheets verwenden, um den visuellen Stil und die Anzeige vom Inhalt des Texts selbst zu trennen, sollte der Text sichtbar bleiben, wenn die Stylesheets deaktiviert sind.
    • Obwohl die Textelemente bei deaktivierten Stylesheets möglicherweise nicht so ansprechend sind, sollten sie dennoch lesbar sein. Wenn das Dokument beim Ausschalten der Stylesheets verwirrend ist oder fehlende Informationen enthält, entspricht Ihre Website nicht den Standards von Abschnitt 508.
    • Obwohl Sie eine PDF-Datei normalerweise für unterstützende Technologien wie Bildschirmleseprogramme zugänglich machen können, möchten Sie möglicherweise auch für alle Fälle eine zugängliche HTML-Version des Dokuments hinzufügen. Sie müssen auch eine zugängliche HTML-Version aller PowerPoint-Dateien bereitstellen, die Sie auf Ihrer Website einfügen.
    • Das Ministerium für Gesundheit und menschliche Dienste verfügt über Checklisten, mit denen die gängigsten Dokumenttypen zugänglich gemacht werden können, einschließlich PDF-Dateien, Word-Dokumenten und Excel-Tabellen. Diese Checklisten finden Sie online unter https://www.hhs.gov/web/section-508/making-files-accessible/checklist/index.html.

  3. Erhöhen Sie die Zugänglichkeit, indem Sie die Navigation auf Ihrer Website vereinfachen. Jeder Frame muss einen Titel haben, der den Zweck und den Inhalt des Frames beschreibt.
  4. Elektronische Formulare zugänglich machen. Wenn Ihre Website Formulare enthält, die online ausgefüllt werden können, müssen Personen, die Hilfstechnologien verwenden, auf die darin enthaltenen Informationen zugreifen können, z. B. Feldelemente und Anweisungen.
    • Skripte für die Formularelemente können unterstützende Technologien oder Tastaturkürzel nicht beeinträchtigen.
    • Formularelemente wie "

Methode 2 von 3: Erfüllung der Section 508-Standards für Plug-Ins, Bilder, Audio- oder Videoelemente

  1. Geben Sie für jedes Nicht-Text-Element ein Textäquivalent an. Stellen Sie eine Textbeschreibung sowie einen redundanten Textlink für alle Imagemaps zur Verfügung.
    • Sie müssen auch funktionalen Text einfügen, um alle von einem Skript bereitgestellten Informationen zu identifizieren.
    • Bilder, Applets, Plug-Ins und andere eingebettete Medien mit Inhalten oder Informationen müssen ebenfalls einen gleichwertigen alternativen Text enthalten, z. B. mithilfe des Attributs "alt" oder "longdesc" oder im Elementinhalt.
    • Jeder alternative Text sollte klar und prägnant sein. Um Abschnitt 508-konform zu sein, sollten Sie vermeiden, alternativen Text zu schreiben, der zu lang und ausführlich oder so vage ist, dass der Benutzer nicht erkennen kann, um welches Bild es sich bei dem Text handelt.
    • Zum Beispiel ist "Das Bild des Sonnenuntergangs über dem Michigansee mit Reflexionen auf der Oberfläche des Sees und einem Himmel voller Blau-, Rosa-, Gelb- und Rottöne", obwohl es sicherlich beschreibend ist, zu ausführlich. "Sonnenuntergang über dem Michigansee" würde in diesem Zusammenhang ausreichen.
    • Ihr "alter" Text sollte keinen anderen Text wiederholen, der sich bereits auf der Seite befindet.
    • Komplexe Grafiken und Diagramme sollten auch von alternativem Text begleitet werden.
    • Wenn Sie ein Bild in einem Link oder einer Schaltfläche mit Funktionen haben, sollte Ihr alternativer Text diese Funktion ebenfalls beschreiben.
    • Bildschirmleser ändern häufig den Ton oder die Beugung der Lesestimme basierend auf den HTML-Tags. Denken Sie also daran, wenn Sie Layoutelemente auswählen.
  2. Fügen Sie Untertitel und Audiobeschreibungen hinzu. Wenn Sie Videodateien oder Live-Audiosendungen haben, müssen diese Untertitel synchronisiert haben.
    • Untertitel können entweder offen (immer sichtbar) oder geschlossen sein (Benutzer können Untertitel ein- oder ausschalten).
    • Videos müssen auch eine Audiobeschreibungsspur für Sehbehinderte haben.
    • Audiospuren ohne Video müssen Transkripte für Hörgeschädigte enthalten.
    • Wenn Sie Audio- oder Videoinhalte in Ihre Website aufnehmen, sollten Sie anstelle von eingebetteten Medien eigenständige oder Pop-out-Mediaplayer verwenden, da diese Player leichter zugänglich sind.
  3. Download von Plug-Ins zulassen. Wenn für Ihre Webseite ein Plug-In oder eine andere Anwendung erforderlich ist, müssen Sie einen Link zu einer Seite anzeigen, auf der Benutzer sie herunterladen können, um die volle Funktionalität zu erhalten.
    • Alle Applets, Skripte und Plug-Ins sowie die von ihnen bereitgestellten Inhalte müssen für unterstützende Technologien zugänglich sein. Wenn sie nicht zugänglich gemacht werden können, müssen Sie alternative Möglichkeiten für den Zugriff auf denselben Inhalt angeben.
    • Skripte sollten zugänglich gemacht werden, indem funktionaler Text bereitgestellt wird, der mithilfe von Hilfstechnologien gelesen werden kann. Ihre Website entspricht nicht den Standards von Abschnitt 508, wenn sie Skripte enthält, die nur mit einer Maus funktionieren.
    • Fügen Sie einen Link zu einer Seite hinzu, auf die für Behinderte zugegriffen werden kann, auf der jedes Plug-In heruntergeladen werden kann und auf der Benutzer einen separaten Media Player herunterladen können.
  4. Animation zugänglich machen. Wenn Sie Animationen verwenden, um Informationen zu übermitteln, müssen Sie dieselben Informationen auf mindestens eine andere nicht animierte Weise anzeigen, die vom Benutzer ausgewählt werden kann.
    • Alle Bilder oder Elemente, die bestimmte Steuerelemente, Funktionen oder Programmierelemente identifizieren, sollten auf der gesamten Website konsistent sein.
    • Das Minimieren von Grafiken und Bildern kann auch die Lesezeit für behinderte Benutzer verkürzen. Beachten Sie, dass Ihre Benutzer, wenn sie die Elemente nicht sehen können, warten müssen, bis ihr Bildschirmleser durchgelesen ist, bevor sie eine Auswahl aus einem Menü treffen können.
  5. Organisieren Sie die Informationen in Datentabellen, damit sie leicht zu lesen und zu verstehen sind. Abschnitt 508 erfordert leicht identifizierbare Zeilen- und Spaltenüberschriften für Datentabellen.
    • Spalten- und Zeilenüberschriften in Datentabellen müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
    • Verknüpfen Sie Zellen in Datentabellen mit den entsprechenden Headern mithilfe der Attribute "scope" oder "id / headers".
    • Tabellen, die nur für Layoutzwecke erstellt wurden, benötigen keine Überschriften für Zeilen oder Spalten.

Methode 3 von 3: Erfüllung der Section 508-Standards für allgemeines Webdesign

  1. Gestalten Sie Ihre Seiten so, dass das Risiko optisch bedingter Anfälle verringert wird. Kein Element auf Ihrer Seite sollte mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 55 Zyklen pro Sekunde blinken.
    • Software oder andere Anwendungen, die auf Ihrer Seite ausgeführt werden, sollten ebenfalls kein Bild oder Element verwenden, das mit einer Frequenz zwischen 2 und 55 Hz blinkt.
  2. Geben Sie den Benutzern die Kontrolle über die Navigation. Wenn das Design oder die Organisation Ihrer Website sich wiederholende Navigationslinks enthält, müssen Sie eine Methode zum Überspringen dieser Links angeben.
    • Stellen Sie einen Link bereit, mit dem Benutzer Navigationsmenüs oder lange Listen von Links überspringen können, oder verwenden Sie eine gute Überschriftenstruktur, um die Benutzernavigation zu erleichtern.
  3. Geben Sie den Benutzern die Kontrolle über den Zeitpunkt von Inhaltsänderungen. Wenn Sie Fragen haben, die nur innerhalb kurzer Zeit eine Antwort ermöglichen, müssen Sie den Benutzern ausreichend Gelegenheit geben, anzugeben, dass sie mehr Zeit benötigen, um ihre Auswahl zu treffen.
    • In der Regel finden Sie eine Möglichkeit, Benutzer in irgendeiner Weise darauf aufmerksam zu machen, dass die Zeit fast abgelaufen ist, und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mehr Zeit zu nehmen, anstatt das Element zu überschreiten oder zu verschwinden, bevor sie Zeit haben, zu antworten.
  4. Ermöglichen Sie die Verwendung von Eingabehilfen und Anzeigesteuerung. Abschnitt 508 verbietet Ihnen, Eingabehilfen zu stören oder zu deaktivieren.
    • Ebenso sind Sie nicht konform, wenn Sie vom Benutzer ausgewählte Kontrast- oder Farbauswahlen überschreiben.
  5. Verwenden Sie gegebenenfalls ein alternatives Format. Abschnitt 508 sieht die Verwendung einer separaten Nur-Text-Version Ihrer Website vor. Diese Option sollte jedoch für Situationen reserviert werden, in denen nur so eine vollständig zugängliche Website erstellt werden kann.
    • Wenn Sie eine separate Nur-Text-Version Ihrer Website verwenden, muss diese der Hauptversion der Website entsprechen und auf dem neuesten Stand sein, wenn Sie Änderungen am Inhalt der Hauptwebsite vornehmen.
    • Sie werden die Section 508-Standards nicht erfüllen, wenn Sie eine Nur-Text-Version erstellen, um Änderungen an Ihrer Hauptwebsite zu vermeiden, die sie zugänglich machen könnten.

Community Fragen und Antworten


Tipps

  • Verwenden Sie Inhaltsnotizen und lösen Sie Warnungen aus, um Benutzer auf potenziell grafisches oder störendes Material aufmerksam zu machen, da dies für Menschen mit PTBS und anderen psychischen Erkrankungen hilfreich sein kann. Häufige Auslöser sind Gewalt, Missbrauch, Vergewaltigung, Tod, Blut / Verletzung, Sex, Hassreden, Hassverbrechen und Spinnen. Durch das Markieren des Materials können die Betrachter anhalten und überlegen, ob sie sicher damit umgehen können.

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